Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „ vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(3) Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringen Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend vom Kunden hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(4) Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist bindend. Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein.

(5) Wir sind berechtigt, das darin liegenden Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung steht der schriftlichen Bestätigung gleich.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich bei Abholung ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Bestellers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Bestellers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(2) Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.

(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

(1) Wir sind zur Teillieferung berechtigt.

(2) Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.

(3) Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, daß die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(4) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

(5) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtig, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

(1) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

(2) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

§ 6 Mängelgewährleistung

(1) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Besteller ist nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Der Besteller ist verpflichtet uns den Garantienachweis und die Rechnung vorzulegen. Ebenso hat der Besteller im Garantiefall die originale Lieferverpackung mitzubringen.

(2) Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Ansprüche des Bestellers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

(4) Der Besteller ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Besteller oder bei uns zu gestatten. Sofern der Besteller uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

(5) Die Vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers, die durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Besteller ein Schadensersatzanspruch in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.

(6) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

(7) Unsere Eigenhaftung setzt jedoch voraus, daß wir schuldhaft eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben; in diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(8) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

(9) Ist der Besteller Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

§ 7 Gesamthaftung

(1) Eine weitere Haftung auf Schadensersatz als in §6 Abs. (5) bis Abs. (6) vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

(2) Der Besteller ist verpflichtet. Die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

§ 9 Software

(1) Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Besteller erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Besteller, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich an uns zurückzugeben, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf er Festplatte des Computers geliefert wurde.

§ 10 Gerichtstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Falls der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

(1) Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma Bollacke Binary Systems mit Hilfe automatischer Datenvereinbarung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Firma Bollacke Binary Systems im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, daß die Firma Bollacke Binary Systems die aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwendet.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.



Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunkationsmitteln wie z.B.: Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.: Brief, Fax, Email) durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

bollacke binary systems
an der eßseite 187
48599 gronau
tel: +49 (0)2562 / 817 619
fax: +49 (0)2562 / 817 619
email: bs@bollacke.com


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand herausgeben müssen sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache – wie sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden, es sei denn es handelt sich um eine Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Gesamtwert bis zu 40 Euro beträgt. Dann haben sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.


Drucken sie diese Belehrung aus und speichern Sie sie dauerhaft ab oder heben Sie sie auf. Sie ist wesentlicher Bestandteil des mit ihnen geschlossenen Vertrages.


Gronau, Januar 2007